Hausunterricht für Kinder mit Lernpflicht
In Belgien gibt es eine Lernpflicht, keine Schulpflicht. Das heißt, dass Eltern dafür verantwortlich sind, dass Ihre Kinder lernen. Es soll dazu jedoch nicht unbedingt zur Schule gehen. Anstatt dessen ist Unterricht Zuhause oder ‘Hausunterricht’ auch möglich.
Bedingungen
Wenn Sie Hausunterricht wünschen, müssen Sie bei den Behörden rechtzeitig eine Erklärung über Hausunterricht einreichen.
Das Hausunterricht soll bestimmten Bedingungen gerecht werden und die Kinder sollten Prüfungen der Prüfungskommission der flämischen Gemeinschaft bestehen.
Wenn Ihr Kind für die Prüfungen nicht gemeldet wird oder die Prüfungen nach zwei Proben nicht besteht, dann sind Sie dazu verpflichtet Ihr Kind am Unterricht in einer Schule teilnehmen zu lassen.
Verfahren
Wünschen Sie Hausunterricht, reichen Sie dann eine Erklärung über Hausunterricht(öffnet in neuem Fenster) beim Amt für Unterrichtsdienste (AGODI) ein. Die Erklärung sollten Sie spätestens am dritten Schultag des Schuljahres vorlegen. Diese Erklärung sollten Sie jedes Schuljahr, in dem Sie Hausunterricht wünschen, einreichen.
Im selben Schuljahr können Schüler Hausunterricht und Schulunterricht nicht wechseln.
Hausunterricht darf individuell oder in Gruppe veranstaltet werden. Sie dürfen selber unterrichten oder einen Privatlehrer benutzen.
Ihr Kind soll die Prüfungen der Prüfungskommission der flämischen Gemeinschaft bestehen, damit es ein Diplom erwerben kann.
Betrag
Hausunterricht bezahlen Sie selber. Sie bekommen keine Schulprämie.